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   VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03   

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https://dejure.org/2003,18494
VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03 (https://dejure.org/2003,18494)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.02.2003 - 1 K 61/03 (https://dejure.org/2003,18494)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 1 K 61/03 (https://dejure.org/2003,18494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei verweigertem psychologischen Gutachten

  • archive.org

    Alkohol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn - wie es im Recht der Fahrerlaubnisentziehung unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr regelmäßig der Fall ist - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2001, NJW 2001, 3427).

    Deshalb überwiegt zugleich auch das Interesse der Allgemeinheit an der unverzüglichen Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Interesse des Antragstellers, bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Vollzugsfolgen verschont zu bleiben (zum Abwägungsmaßstab vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - Nachweis in VENSA).

    Es entspricht der staatlichen Pflicht zum Schutz von Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der erkannten Alkoholproblematik eines Fahrerlaubnisinhabers nachzugehen (so ausdrücklich zum Auffangtatbestand in § 13 Nr. 2 a, zweite Alt. FeV: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002, a.a.O.).

    Die verdachtsbegründenden Tatsachen waren so genau bezeichnet, dass es möglich war - wie auch geschehen - unter Heranziehung von Rechtsrat eine Abschätzung zu treffen (zu den formellen Hinweisanforderungen schon nach alter Rechtslage vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 - DÖV 2002, 125; zu § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Die verdachtsbegründenden Tatsachen waren so genau bezeichnet, dass es möglich war - wie auch geschehen - unter Heranziehung von Rechtsrat eine Abschätzung zu treffen (zu den formellen Hinweisanforderungen schon nach alter Rechtslage vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 - DÖV 2002, 125; zu § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Erweist sich nämlich der Spruch eines angefochtenen Verwaltungsaktes aus anderen Rechtsgründen, als sie die Verwaltungsbehörde angegeben hat, als rechtmäßig, ohne dass an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht - eine solche Wesensgleichheit liegt insbesondere dann vor, wenn falsche und richtige Begründung zu einer gebundenen Entscheidung führen -, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 - NUR 1991, 434).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 - BayVBl 1998, 634).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn - wie es im Recht der Fahrerlaubnisentziehung unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr regelmäßig der Fall ist - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - OVG NRW, Beschl. v. 22.01.2001, NJW 2001, 3427).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Erweist sich nämlich der Spruch eines angefochtenen Verwaltungsaktes aus anderen Rechtsgründen, als sie die Verwaltungsbehörde angegeben hat, als rechtmäßig, ohne dass an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht - eine solche Wesensgleichheit liegt insbesondere dann vor, wenn falsche und richtige Begründung zu einer gebundenen Entscheidung führen -, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 - NVwZ 1989, 471; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 - NUR 1991, 434).
  • VG Regensburg, 15.03.2000 - RO 9 K 99.00696

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Verwertung von

    Auszug aus VG Freiburg, 11.02.2003 - 1 K 61/03
    Abweichend von § 51 BZRG darf eine frühere Tat nämlich in einem Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden, solange sie nach den §§ 28 bis 30b StVG verwertet werden darf (§ 52 Abs. 2 Satz 1 BZRG i.d.F. seit 01.01.1999; zur Geltung auch für Taten und Verurteilungen vor diesem Zeitpunkt vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 15.03.2000, NZV 2000, 223).
  • VG Magdeburg, 25.01.2016 - 1 B 388/15

    Verwertbarkeit und Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen bei der

    Die Verwertbarkeit von Straftaten für das Fahrerlaubnisverfahren bestimmt sich jedoch trotz des Verweises in § 29 Abs. 3 StVG nicht nach dem BZRG, sondern nach dem für das Fahrerlaubnisverfahren spezielleren StVG (vgl. Verweis in § 52 Abs. BZRG; s. a. VG Freiburg, B. v. 11.02.2003 - 1 K 61/03 -, juris).
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